GENUK-Beirat

GENUK e.V. hat in seiner Satzung einen Beirat definiert, dem derzeit vor allem Mediziner angehören:

§ 14 Beirat

1. Dem Beirat obliegt die fachliche Beratung und Unterstützung des Vereins und seiner Gremien.
2. Dem Beirat können Personen angehören, die vom Vorstand berufen werden. Die Abberufung eines oder mehrerer Beiratsmitglieder durch den Vorstand ist jederzeit möglich.
3. Der Beirat benennt aus seiner Mitte einen Koordinator, der zugleich Ansprechpartner für den Vorstand ist. Der Koordinator oder andere Mitglieder des Beirates haben das Recht, an Mitgliederversammlungen mit Rede- und Antrags-Recht teilzunehmen.
4. Dem Zweck des Beirats entsprechend sollen seine Mitglieder exponierte Vertreter des Gesundheitswesens und/oder Forscher, bzw. Mediziner mit Tätigkeitsschwerpunkt Umwelterkrankungen, Naturwissenschaftler aus den Bereichen Chemie, Biologie oder Physik sowie Rechtsanwälte sein.