Der Fall der Frau D.

01.02.2015

Ein krasser Fall von Psychiatrisierung soll hier dokumentiert werden, derjenige von Frau D.:

Sie hat starke MCS und ist aufgrund jahrelang anhaltender Diskriminierung durch ihr Umfeld seit längerem in einer derart prekären gesundheitlichen, wohnlichen, sozialen und finanziellen Situation, dass ihre physische Existenz auf dem Spiel steht. Aktuell ist eine Gerichtsvollzieherin auf dem Sprung, eine schon im September beschlossene einstweilige Anordnung auf Wohnungsräumung gegen Frau D. zu vollstrecken, sodass es sein kann, dass Frau D. in den nächsten Tagen entweder in der Psychiatrie oder in einer noch schlimmeren Wohnsituation oder eben auf der Strasse landet.

Hier zunächst der Wortlaut des anonymisierten Beschlusses des Familienrichters am Amtsgericht Groß-Gerau:

Krasse Richter-Anmassung

Das Krasse an dem Richter-Beschluss des Amtsgerichts Groß-Gerau ist, dass sich hier ein Richter aufspielt, selbst psychiatrische Fern-Diagnosen aufstellen zu können. Er hat es gar nicht nötig, den "Tatbestand" genauer zu untersuchen, folgt in allem einfach den Anträgen und der Sichtweise der einen Partei und hat auch keinerlei Skrupel, einfach die von einem Obergerichtsvollzieher (!) vor 3 Jahren aufgestellte Laien-"Diagnose" ==> "offensichtlich geisteskrank" <== inhaltlich zu übernehmen.

Er kommt in seiner Anmassung, medizinisch durchzublicken, zu dem Schluss:

"... deuten nämlich auf das Vorliegen einer bislang völlig unbehandelten floriden Psychose der Antragsgegnerin hin."

Dieser Richter sollte in die Schranken verwiesen werden und dieser sein Beschluss vom 25.09.2014 muss aufgehoben werden!

Beschwerde gg. Amtsrichter S.

Rudolf Stratmann, Mittwoch, 28.01.2015

Der GENUK-Vorstand hat beim Amtsgericht Groß-Gerau eine Beschwerde eingereicht gegen den Amtsrichter S. wegen der Psychiatrisierung von Frau D., hier im Wortlaut.

Antwort Amtsgericht auf die Beschwerde

Eine merkwürdige Antwort ist vom Amtsgericht mit Datum vom 29.01.2015 eingetroffen:

"In obiger Sache hat Herr Richter am Amtsgericht S. von Ihrem Schreiben vom 28.01.2015 Kenntnis genommen. Ich gehe davon aus, dass die Beschwerde damit ausreichend bearbeitet ist. Frau D. als Verfahrensbeteiligte stehen natürilich alle Rechtsmittel gegen die Entscheidungen des Gerichtes zu."

Stellungnahme gg. die angedrohte Zwangsräumung

Hamburg, den 27.01.2015

Betr.: Ankündigung der Wohnungs-Zwangsräumung für Frau D., für Dienstag, den 17.02.2015, durch die Gerichtsvollzieherin H. mit Schreiben vom 20.01.2015.

Sehr geehrte Damen und Herren,
im Falle der ganz offenbar schwer an MCS erkrankten Frau D. stellt die jetzt angekündigte Exekution eines richterlichen Beschlusses von Amtsrichter S. vom 25.09.2014 eine so grosse Unverantwortlichkeit dar, dass wir von GENUK e.V. sämtliche uns zu Verfügung stehenden Mittel ausschöpfen werden, dieses zu verhindern. 

==>  hier das gesamte Schreiben des GENUK-Vorstandes an das Amtsgericht Groß-Gerau