von Kathrin Otte - Kategorien: Fracking, Pressemitteilungen
Offener Brief an Umweltministerin Hendricks
Kathrin Otte, 31.03.2015
Offener Brief zum Fracking-Gesetzesentwurf und zu mangelnder Vorsorge im Gesundheitsschutz, hier der vollständige Brief im Wortlaut.
"Sehr geehrte Frau Ministerin Hendricks,
nachdem wir als „Gemeinnütziges Netzwerk für Umweltkranke“, GENUK e.V., maßgeblich zur Aufdeckung der erschreckenden Verdoppelung der Lymphdrüsenkrebs-Rate bei Männern in der Samtgemeinde Bothel, in einem Kerngebiet der niedersächsischen Erdgasförderung, beigetragen haben, sind wir über einige Ihrer öffentlichen Äußerungen zum Fracking-Gesetzentwurf äußerst befremdet. Auf die Frage einer WAZ-Journalistin „Warum verbietet man eine so riskante Technik nicht einfach?“ lautete Ihre Antwort: „Es gibt so was wie eine Wissenschafts- und Gewerbefreiheit. Wir können nicht alles verbieten, was potenziell gefährlich ist, dann müssten wir ja auch das Autofahren verbieten“. Am 23.03.2015 wiederholen Sie dieses Argument (Morgenmagazin) und fügten hinzu: "Wenn wir jede abstrakte Gefährdung grundsätzlich vollständig verbieten würden, würden wir nicht vor dem Bundesverfassungsgericht durchkommen"
Die Frage muss in diesem Kontext erlaubt sein, ob unter „Gewerbefreiheit“ zu verstehen ist, dass die Wirtschaft, von der Kontrolle des Staates unbehelligt, hochtoxische Gefahrstoffe emittieren darf, die die Gesundheit der Menschen und unsere Umwelt nachhaltig und irreversibel schädigen? Ebenso sei die Frage erlaubt, warum diese Vorhaben der Wirtschaft noch mit Steuergeldern für „Forschungszwecke“ öffentlich unterstützt werden. Da auch neuere Gutachten (Zittel für Energy Watchgroup, 2015 ) von einer wirtschaftlichen Ausbeutung der offenbar doch geringen Vorkommen in Deutschland abraten, fragt man sich doch, in welchem Verhältnis der Nutzen zu den enormen und langfristigen Belastungen für Umwelt und Gesundheit steht."