von Kathrin Otte - Kategorien: Politik, Veranstaltungen

GENUK setzt sich für die Aufnahme der 'Klinischen Umweltmedizin' in die Weiterbildungsordnung ein

GENUK ergriff die Initiative bezüglich der Etablierung der zertifizierten Zusatz-Weiterbildung "Klinische Umweltmedizin", die beim 121. Deutschen Ärztetag in Erfurt in greifbare Nähe rückte. Wir appellierten an die Delegierten der Landesärztekammern, mit Ihrer Zustimmung einen ersten wichtigen Schritt zu tun, endlich unser Leiden zu lindern. In der Ärztestatistik der BAEK 2016 wurden 204 Umwelt- und Hygienemediziner (2017 dann 206) gezählt, von denen allerdings 152 älter als 50 Jahre alt waren, von denen wiederum nur eine Handvoll tatsächlich Klinische Umweltmediziner sind - was für circa 80 Millionen Bundesbürger*innen in krassem Maße unzureichend ist.

Hier in der pdf unser Appell, den wir an alle Landesärztekammern mit der Bitte um Weiterleitung an die jeweiligen Delegierten versandt haben, s.u.

Zu unserem größten Bedauern, aber mit Unverständnis mussten wir zur Kenntnis nehmen, dass die Delegierten sich gegen eine Einführung der 'Klinischen Umweltmedizin' in die (Muster-)Weiterbildungsordnung ausgesprochen haben.

Diese Entscheidung trifft uns somit wieder einmal doppelt. Einmal, weil wir damit nicht auf eine baldige wissenschaftsbasierte Verobjektivierung der meist spekulativen und oft auch gegen die berechtigten Anliegen der umweltkranken Patient*innen ideologisierten Haltungen verschiedener Akteure im Gesundheitssystem, aber auch in der Folge im sozialrechtlichen wie sozialversicherungsrechtlichen Sektor hoffen können.

Zum anderen schlägt uns diese Entscheidung als einer in extremem Maße unterversorgten Patientengruppe wieder ins Gesicht, denn die Besserungs- bis Heilungschancen durch die 'Klinische Umweltmedizin' sind all jenen bekannt (und dokumentierbar), die sich eine solche Leistung privat kaufen können - der weitaus überwiegende Anteil Umweltkranker wird aber durch die Aussteuerung aus allen Systemen bzw. Frühverrentung sowie der systematischen Unterversorgung (samt zusätzlichen Aufwendungen für bauliche Abschirmungen und Sanierungen) binnen kurzer Zeit zwangsläufig verarmen müssen und ist deshalb von jeglicher adäquater Behandlung ausgeschlossen.

Dies kann und darf nicht so bleiben!

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