Unverträgliche Dentalwerkstoffe

Eine Bestandsaufnahme

 

(dieses Thema befindet sich im Aufbau!)

 

Im Oktober 2013 erschien in der Zeitschrift Ökotest eine umfassende Risikobewertung zum Thema Wurzelkanalfüllungen. Diese Dentalwerkstoffe unterliegen der Risikogruppe 2 im Medizinproduktegesetz, was bedeutet, dass es hierbei rechtlich zulässig ist, nur die aktiven Inhaltsstoffe anzugeben. Aufgrund dieser mangelnden Transparenz sind gesundheitliche Folgen für den Patienten kaum absehbar, weil jeder eingebrachte Werkstoff eine Immunreaktion mit der Folge einer Entzündung auslösen könne, gibt Lutz Höhne von der Deutschen Gesellschaft für Umwelt-Zahnmedizin in diesem Zusammenhang zu bedenken. Toxische und immunologische Wirkungen seien daher genau zu hinterfragen. Auch Dr. Volker von Baehr, ärztlicher Leiter der Abteilungen Immunologie und Allergologie am Institut für Medizinische Diagnostik Berlin weiß aus allergologischer Sicht, dass Wurzelfüllmaterialien häufig ausgesprochen potente Allergene enthalten, beispielsweise Perubalsam, Eugenol, Terpentinöl, Epoxidharze, Silber, Kolophonium, Erdnußöl und Paraformaldehyd.

 

Formaldehyd zeige zwar gute antibakterielle Eigenschaften, führe jedoch u.a. zu Nekrosen, so dass gesunde Zellen bis zum Absterben geschädigt werden und zu Entzündungsreaktionen führen können. In einer wissenschaftlichen Stellungnahme zu Wurzelkanalfüllpasten schrieb die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde bereits 1999 von einer ausgeprägten neurotoxischen Wirkung des Formaldehyds, dessen allergisierendes Potential eindeutig von klinischer Relevanz sei und somit in Wurzelfülpasten obsolet.

 

Guttaperchaspitzen, die die Hauptmasse einer Wurzelfüllung ausmachen, werden teilweise ohne Gebrauchsinformationen in zahnärztliche Praxen geliefert. Ob aufgeführte Inhaltsstoffe vollständig deklariert sind, ist oftmals fraglich, zumal die Verweildauer dieser Werkstoffe im menschlichen Organismus unbegrenzt und langfristige potentielle Reaktionen ungewiss sind. Auch der Einsatz von sogenannten Zinkoxid-Eugenol-Sealer können in Einzelfällen Kontaktallergien auslösen, wenn Eugenol bei Überfüllung des Wurzelkanals die Wurzelhaut und den Knochen schädigt.

 

Ein großes Problem stellen die derzeit angewandten Unverträglichkeits-Testungen hinsichtlich allergischer Reaktionen dar. Der derzeit schulmedizinisch anerkannte Epikutan-Test spricht nicht immer auf potentiell unverträgliche Materialien an, da nicht grundsätzlich mit einer Kontaktallergie der Haut zu rechnen ist. Der Lymphozytentransformationstest (LTT) zeigt Sensibilisierungen vom Spättyp an, kann aber ebenfalls keine völlige Sicherheit garantieren. Der LTT wird von den Krankenkassen nicht bezahlt, allerdings sei hier die Frage gestellt, weshalb der LTT zur Diagnostik von Sensibilisierungen gegen Beryllium und Arzneimittel empfohlen wird, nicht aber für dentale Schwermetalle – dieses Vorgehen entbehrt jeder wissenschaftlichen Grundlage. Auch die immunologischen Verhältnisse in der Mundschleimhaut und im Gastrointestinaltrakt sind jeweils andere als die auf der Haut. So können trotz Typ IV-Sensibilisierungen auf Dentalmetalle, die ebenfalls systemische Wirkungen verursachen können, meistens keine oralen Schleimhautveränderungen beobachtet werden. Weiterhin zeigt der LTT nur an, ob der Körper im Sinne einer Allergie vom Typ IV auf die Substanz an sich reagiert. Die mengenmäßige Stoffwechsel- und Gewebebelastung im Sinne einer Vergiftung (Intoxikation) kann damit nicht beurteilt werden. (Dr. Mutter „Gesund statt chronisch krank“ S. 182)


B. N., 22.08.2014

 

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SHG Dentalwerkstoffe Neumünster

 

Im September 2014 hat sich eine neue SHG "Zahnärztliche Behandlungsfehler und Erkrankungen durch Dentalwerkstoffe" in Neumünster gegründet. Regelmäßige Treffen dieser Gruppe finden an jedem 3. Donnerstag eines Monats um 19.00 Uhr in den Räumen des DRK Neumünster statt. Interessierte und Betroffene sind herzlich willkommen.  


In dieser SHG soll betroffenen Patienten Unterstützung bei vermuteten zahnärztlichen Behandlungsfehlern bzw. Erkrankungen durch verschiedene zahnärztliche Materialien gegeben werden und Lösungsmöglichkeiten diesbezüglich aufgezeigt werden. Im Vordergrund steht aber auch ein konstruktiver Austausch zwischen Zahnarzt und Patient, um behandlungsrelevante Probleme gemeinsam lösen zu können. 

Hintergrund dieser Gründung ist ein Monitoring der unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) im Jahr 2013. Hierbei wurde ersichtlich, dass Anfragen zu zahnärztlichen Leistungen oder Behandlungen einen großen Anteil am Beratungsgeschehen aufwiesen. Dabei hatten zahnmedizinische Erkrankungen mit 2.124 Kontakten den höchsten Anteil an allen dokumentierten Diagnosegruppen! In 5.101 Fällen nahmen Ratsuchende aufgrund von Fragen oder Problemen, die durch einen Zahnarzt/Zahnärztin ausgelöst wurden, Kontakt zur UPD auf. Bei zahnmedizinischen Beratungsthemen geht es hauptsächlich um rechtliche Fragen hinsichtlich Behandlungsfehlern, Patientenrechten oder Kosten- und Geldforderungen für eine zahnärztliche Versorgung. Besonders häufig wandten und wenden sich Ratsuchende an die UPD, wenn es um Zahnersatz geht. Vermutlich führt auch hier ein hoher finanzieller Eigenanteil zu einer kritischen Auseinandersetzung mit der geleisteten Behandlung. 

Ansprechpartner - sowohl telefonisch wie auch via mail - ist das DRK Neumünster: Telefon: 04321-419119        

mail: zks@drk-nms.de