02.03.2016: Strafanzeigen gg. Glyphosat-Protagonisten

Sechs Umweltschutzorganisationen

haben am 02.03.2016 Strafanzeige wegen Betrug ( § 263 StGB) gestellt gegen Monsanto, EFSA und BfR aufgrund ihres Vorgehens im Zusammenhang des Verfahrens zur Verlängerung der Glyphosat-Zulassung in der EU.

Der bevollmächtigte Rechtsanwalt Dr. Josef Unterweger aus Wien schreibt in dieser "Sachverhaltsdarstellung" (S.6):

"Wissenschafltlicher Betrug und Fälschung ist in Zusamenhang mit von Monsanto beauftragten Studien über Glyphosat notorisch und offenkundig. Trotz Kenntnis dieses Umstandes hat sich das BfR die Angaben im von Monsanto eingebrachten Verlängerungsantrag ungeprüft als wahr zu eigen gemacht. Nachdem Hinweise erfolgten, dass Monsanto – wiedereinmal – unkorrekte Angaben gemacht hat, wodurch statistisch signifikante Krebseffekte verdeckt blieben, hat das BfR die offenkundig inkorrekten Angaben nicht nur nicht revidiert, sondern selbst eine kontrafaktische Stellungnahme zugunsten des Verlängerungsantrages erstattet . Die EFSA hat trotz Hinweisen auf die Unzulänglichkeit der BfR-Bewertung deren Argumente und Schlussfolgerungen übernommen und entgegen den vorliegenden Studienergebnissen verkündet, dass es eine Klassifizierung und Kennzeichnung von Glyphosat als Karzinogen nicht als angemessen betrachte. Sämtliche Angezeigten haben Vorsatz zu verantworten."

Dr. Clausing von PAN Germany hat am 29.02.2016 eine "Analyse zur Darstellung und Bewertung von fünf Krebsstudien an Mäusen im Rahmen des Wiedergenehmigungsverfahrens des Wirkstoffs Glyphosat" veröffentlicht.

Schon am 20.02.2016 hatte Pan Germany zusammen mit PAN Europe diese Stellungnahme zu der EFSA-Antwort auf den Brief der Wissenschaftler veröffentlicht.

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