===========> Grenzwerte <==========

Gesetzlich festgelegte Grenzwerte möglicher Schadstoffe beschreiben

=!!=>  "nicht die Grenze zwischen giftig und nicht giftig"  <=!!==

"... es sind politisch gemachte Handelsstandards, die aber selbstverständlich gesundheitliche Aspekte berücksichtigen."

( Prof. Andreas Hensel, Präsident des BfR / Bundesinstituts für Risikobewertung, in einem FOCUS-Artikel vom 30.08.2013 )

Pardauz. Klarer kann man es nicht sagen, erst kommt das Geschäft, dann die Gesundheit. Und das von dem Präsidenten derjenigen Behörde (BfR), deren Aufgabe es ist, wie man auf ihrer homepage nachlesen kann, "zum Schutz von Verbrauchern toxikologische Grenzwerte vorzuschlagen." Aber es geht ganz offenbar auch um den "Schutz" von Handel und Wirtschaft / Unternehmen.

Das BfR untersteht dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Dass Prof. Hensel 2013 nicht etwa ausnahmsweise eine ehrliche Minute hatte, zeigt sich gleich in 2 Dokumenten, auf den BfR-Seiten zu finden, aus 2009 und 2010:

In einem Folien-Vortrag zum Thema "Sicherer als sicher? Recht, Wahrnehmung und Wirklichkeit in der staatlichen Risikovorsorge", dort steht zur Folie 20, auf Seite 27:

"Sind Höchstgehaltsüberschreitungen ein Indiz einer gesundheitlichen Gefährdung? Diese Frage beantwortet jeder Fachmann mit: Nein, sind sie nicht! Denn Höchstgehalte oder Grenzwerte sind Handelsstandards, keine wissenschaftlich begründeten Interventionsgrenzen. Es geht darum, dass der Vollzug sehen kann: Sind da Stoffe drin – ja oder nein? Damit die Ware frei handelbar wird. Das bedeutet auch, dass dieses chronische Risiko kein Indiz ist."

Aus einem BfR-Bericht von 2010 "Pflanzenschutzmittel-Rückstände in Lebensmitteln" Zitat Prof. Hensel aus seinem Vorwort, Seite 5:

"So gehen laut der Studie rund 70 Prozent der Befragten davon aus, dass Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln gar nicht erlaubt sind. Sie werden als Rechtsverstoß wahrgenommen, auch wenn die Mengen unterhalb der gesetzlichen Höchstgehalte liegen. Die gesetzlichen Höchstgehalte stellen sicher, dass einerseits von Pflanzenschutzmittelrückständen in Lebensmitteln kein gesundheitliches Risiko für Verbraucherinnen und Verbraucher ausgeht, andererseits dienen sie durch ihre Europaweite Normung als nationale und internationale Handelsstandards. Die falsche Annahme der Verbraucher trägt aber dazu bei, dass Pestizidrückstände als Gesundheitsrisiko wahrgenommen werden. Die Fehleinschätzung über die rechtliche Regulierung von Pestiziden wird regelmäßig auch in der Medienberichterstattung aufgegriffen und wie diese Studie zeigt, dadurch verstärkt."

Es wird hier klar, dass wir als Betroffene von Schadstoff-Expositionen vielfältiger Art nicht einfach "nur" nach wissenschaftlichen Argumenten suchen müssen, um unserem Anliegen, Umwelterkrankungen anerkannt zu bekommen, denn die Wissenschaft spielt wohl nur eine zweitrangige Rolle im Geschehen der staatlichen Regulierung. Es muss die Konzeption von Wirtschaft generell, z.B. mit ihren "nationalen und internationalen Handelsstandards" in der Welt eines Prof. Hensel und der anderen massgebenden Experten, die den jeweilig entscheidenenden Ministerien und Institutionen Vorschläge machen, in Frage gestellt werden.

Solange diese Infragestellung nicht zu einer anderen Wirtschaftspolitik geführt hat, gilt das Verdikt von Prof. Wassermann, dem ehemaligen Leiter der Toxikologie der Uni Kiel, der gesagt hat: "Grenzwerte sind kalkulierte Krankheits- und Todesraten".

Grenzwerte für elektrische und magnetische Felder sowie elektromagnetische Wellen

Wohlgemerkt: Beim BfR geht es um "toxikologische Grenzwerte", also um (mögliche) Schadstoff-Substanzen. Es geht nicht um elektromagnetische Felder. Aus der Sicht von Umweltkranken muss die Diskussion um die sogenannten Grenzwerte aber auch hier geführt werden.

Grenzwerte für elektromagnetische Felder (EMF) werden über die Bundesimmissionsschutzverordnung geregelt und vom Bundesamt für Strahlenschutz verwaltet (BfS), das dem Umwelt-Ministerium untersteht. 

Auf der Seite des BfS wird "Verantwortung für Mensch und Umwelt" versprochen.

Der Präsident dieser bundesdeutschen Kontrollbehörde scheint die Prioritäten etwas anders zu setzen als sein Kollege im BfR, Zitat Prof. Wolfram König auf einer Tagung der Evang. Akademie Loccum in 2012: "Der Schutz der Gesundheit der Menschen, die den Mobilfunk selbst nutzen, aber auch derjenigen, die in der Nähe von Sendeanlagen wohnen, muss sichergestellt sein."

Immerhin. Wenn das die erste Priorität sein soll  -und für uns MUSS sie die erste Priorität sein, aber für den gesunden Rest der Bevölkerung dürfte es nicht anders sein- , lässt sich in der richtigen Reihenfolge diskutieren: Bei der Einführung / Nutzung einer Technologie erst die Frage der Gesundheit, und zwar langfristig, klären und auf dieser Basis dann die Regularien für den Wirtschaftsaufbau / -betrieb in dem entsprechenden Bereich.

 

Für den Bereich des Mobilfunks, der sich ja im Hochfrequenzbereich abspielt, ist auf der entsprechenden BfS-Seite zu den Grenzwerten dieses Bemerkenswerte nachzulesen:

"Grundlage dieser Empfehlungen sind die wissenschaftlich nachgewiesenen gesundheitsrelevanten biologischen Wirkungen, die durch Feldeinwirkung ausgelöst werden können."

Das ist etwas anderes als das einerseits-andererseits in dem Zitat von Prof. Hensel zu den "gesetzlichen Höchstgehalten".

Offenbar lässt sich die Auseinandersetzung mit dieser Behörde (BfS)  demzufolge über einen wissenschaftlichen Diskurs führen, während man bei der Auseinandersetzung über das Grenzwert-Konzept des BfR wohl um eine wirtschaftspolitische Debatte (z.B.: "Warum haben wir keine pestizidfreie Landwirtschaft?") nicht herumkommt.

Wichtig: Die Grenzewerte für elektromagnetische Wellen schützen sicher vor thermischen Wirkungen nichtionisierender elektromagnetischer Felder. Sie schützen aber nicht vor kurz- oder langfristig schädigenden nichtthermischen Wirkungen, die es trotz einer sehr guten Studienlage offiziell nicht gibt, und sie schützen erst recht nicht Elektrosensible.